Kosten der Schiedsgerichtsbarkeit

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Schiedsgerichtsbarkeit ist nicht billig. Wer das nicht weiß, erlebt eine unangenehme Überraschung.

Kostenhöhe: Bei einem institutionellen Schiedsverfahren nach DIS-Regeln mit einem Streitwert von 1 Million Euro und drei Schiedsrichtern ist mit Verfahrenskosten von mindestens 80.000–120.000 Euro zu rechnen – ohne Anwaltskosten. Hinzu kommen die Rechtsanwaltskosten beider Seiten.

Kostenbestandteile: Schiedsrichterhonorar (nach Streitwert und Zeitaufwand), Administrationskosten der Institution (bei institutionellen Verfahren), Reise- und Unterkunftskosten der Schiedsrichter, Kosten für Zeugen und Sachverständige.

Kostenentscheidung: Das Schiedsgericht entscheidet über die Kostentragung – in der Regel unterliegt die unterliegende Partei. Aber: Das Schiedsgericht hat mehr Ermessen als ein staatliches Gericht.

Vorschuss: Parteien müssen häufig einen erheblichen Vorschuss auf die Verfahrenskosten leisten – bevor das Verfahren beginnt. Das kann für mittelständische Unternehmen eine Belastung darstellen.

Rechtsgrundlage: DIS-Kostenordnung; §§ 1057 f. ZPO.

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