Schiedsgericht
Ein Schiedsgericht ist ein privates Gericht – von den Parteien eingesetzt, mit selbst gewählten Richtern, außerhalb der staatlichen Justiz. Sein Spruch ist vollstreckbar wie ein staatliches Urteil.
Aufbau: Typisch ist ein Dreier-Gremium – jede Partei benennt einen Schiedsrichter, die beiden einigen sich auf den Vorsitzenden. Alternativ: Ein Einzelschiedsrichter bei kleineren Streitigkeiten.
Institutionell vs. ad hoc: Institutionelle Schiedsverfahren laufen nach den Regeln einer Schiedsinstitution – DIS (Deutsche Institution für Schiedsgerichtsbarkeit), ICC, AAA. Ad-hoc-Verfahren haben keine institutionelle Unterstützung – die Parteien müssen alles selbst regeln.
Vorteile: Vertraulichkeit, Fachkompetenz der Schiedsrichter, Flexibilität, internationale Vollstreckbarkeit.
Nachteile: Kosten (oft höher als erstinstanzliche Gerichte), kein Instanzenzug (kaum Rechtsmittel), Verfahrensdauer bei komplexen Fällen.
Rechtsgrundlage: §§ 1025 ff. ZPO; New Yorker Übereinkommen 1958.
