Stille Gesellschaft
Die stille Gesellschaft ist eine Beteiligungsform, bei der der stille Gesellschafter am Unternehmen eines anderen partizipiert – ohne nach außen in Erscheinung zu treten. Sein Name steht nicht im Handelsregister. Die Beteiligung ist für Dritte nicht erkennbar.
Typische stille Gesellschaft: Der stille Gesellschafter ist reiner Kapitalgeber. Er nimmt am Gewinn und – je nach Vereinbarung – am Verlust teil, hat aber keine Geschäftsführungsbefugnisse. Steuerlich: Einkünfte aus Kapitalvermögen.
Atypische stille Gesellschaft: Der stille Gesellschafter nimmt nicht nur am Gewinn, sondern auch an den stillen Reserven und am Geschäftswert teil. Er trägt unternehmerisches Risiko. Steuerlich: Mitunternehmerschaft – Einkünfte aus Gewerbebetrieb, volle Steuertransparenz. Das ist der entscheidende Unterschied.
Wann sinnvoll? Die stille Gesellschaft ist ein flexibles Finanzierungsinstrument – keine notarielle Beurkundung, keine Eintragung, keine Publizität. Aber: Die steuerliche Einordnung als typisch oder atypisch hat weitreichende Konsequenzen.
Rechtsgrundlage: §§ 230 ff. HGB; EStG.
