← Alle Begriffe

Insolvenzbekanntmachungen sind amtliche Veröffentlichungen von Insolvenzgeräuchten – Eroffnungsbeschlüsse, Gläubigerversammlungen, Prüfungstermine, Abschlussbeschlüsse. Sie sind unter www.insolvenzbekanntmachungen.de kostenlos abrufbar.

Inhalte: Eröffnung des Verfahrens, Name und Anschrift des Schuldners, Insolvenzgericht, bestellter Insolvenzverwalter, Anmeldefrist für Forderungen, Termine.

Rechtliche Bedeutung: Die Bekanntmachung ersetzt in vielen Fällen die persönliche Benachrichtigung der Gläubiger. Wer seine Forderung nicht rechtzeitig anmeldet, trägt selbst das Risiko – auch wenn er keine persönliche Einladung erhalten hat.

Praxisrelevanz: Lieferanten sollten regelmäßig prüfen ob Kunden im Insolvenzbekanntmachungsportal auftauchen. Viele Unternehmen erfahren von der Insolvenz eines Geschäftspartners zu spät – und verpassen die Anmeldefrist.

Rechtsgrundlage: §§ 9, 30 InsO; InsBekV.