SCHUFA-Eintrag löschen – wann und wie
SCHUFA-Löschung: drei verschiedene Szenarien, drei verschiedene Fristen.
1. Schuldnerverzeichnis-Eintrag: 3 Jahre ab Eintragung. Vorzeitige Löschung möglich bei Zahlung + Antrag – aber nur wenn Gläubiger kein SCHUFA-Vertragspartner.
2. Eintrag vom SCHUFA-Vertragspartner (Bank, Telekom, Versand): 3 Jahre nach Zahlung, Erledigungsvermerk bleibt. Keine vorzeitige Löschung.
3. Insolvenz: 3 Jahre nach Abschluss des Verfahrens.
Für Mandanten in der Krise: Den Unterschied zwischen Schuldnerverzeichnis-Eintrag und Vertragspartner-Eintrag kennen und entsprechend beraten. Rechtsgrundlagen: § 882b, § 882e ZPO, BDSG, DSGVO.
