Vorzeitige Löschung aus dem Schuldnerverzeichnis

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Vorzeitige Löschung aus dem Schuldnerverzeichnis: möglich bei vollständiger Zahlung oder Erlass. Benötigt: Eintragungsanordnungsschreiben + Zahlungsnachweis beim zentralen Vollstreckungsgericht. Kostenlos. Wirkung auf SCHUFA: nur wenn Gläubiger kein SCHUFA-Vertragspartner ist. Ist er Vertragspartner: eigener SCHUFA-Eintrag bleibt 3 Jahre nach Zahlung, unabhängig von Schuldnerverzeichnis. Rechtsgrundlage: § 882e ZPO.