Insolvenz ist nicht nur ein deutsches Problem. Und welches Land zuständig ist, macht – zumindest was Kosten, Dauer und Gläubigerrechte angeht – einen erheblichen Unterschied.
Das COMI-Prinzip
COMI steht für Centre of Main Interests – Mittelpunkt der hauptsächlichen Interessen. Die Europäische Insolvenzverordnung (EuInsVO) bestimmt: Das Hauptinsolvenzverfahren wird in dem Mitgliedstaat eröffnet, in dem der Schuldner seinen COMI hat.
Für juristische Personen: In der Regel der satzungsmäßige Sitz – aber nur wenn dort auch tatsächlich die Geschäftsleitung stattfindet. Briefkastenfirma im Ausland, tatsächliche Führung in Deutschland? Deutschland ist also zuständig.
Warum überhaupt COMI-Shopping?
Nicht jedes EU-Land behandelt Insolvenzen gleich. Die Unterschiede sind erheblich – und für Schuldner wie Gläubiger gleichermaßen relevant.
Restschuldbefreiung: In England war die Discharge-Frist bis zum Brexit oft kürzer als in Deutschland – ein Jahr statt drei. Für Privatpersonen mit hohen Schulden war das ein handfester Grund, den Lebensmittelpunkt zu verlagern.
Eigenverwaltung und Sanierungskultur: Manche Länder – allen voran die Niederlande mit ihrem WHOA-Verfahren – haben modernere Restrukturierungsinstrumente als Deutschland. Wer sanieren will statt liquidieren, findet dort manchmal mehr Spielraum.
Gläubigerrechte: Je nach Land haben Gläubiger mehr oder weniger Einfluss auf das Verfahren. Wer seine Gläubigerstruktur kennt, kann das einkalkulieren.
Verfahrensdauer und -kosten: Insolvenzverfahren in manchen EU-Ländern laufen schneller durch – was für alle Beteiligten Kosten spart.
Das ist also kein Kavaliersdelikt und kein Trick. Es ist – wenn man es richtig macht – legitime Verfahrensgestaltung. Die Frage ist nur: wie gut ist die Vorbereitung?
Besonders interessant: Auch innerhalb von Deutschland findet COMI-Shopping Anwendung. Nicht alle Insolvenzgerichte handeln gleich. Was an einem Insolvenzgericht als etablierter Standard gilt, ist dann anderen Insolvenzgerichten schlicht unmöglich. Auch eine frühzeitige Sitzverlagerung innerhalb Deutschlands kann daher großen Einfluss auf den Erfolg oder den Misserfolg einer Sanierung haben.
COMI-Shopping: legal oder Missbrauch?
COMI-Shopping bezeichnet die gezielte Verlagerung des COMI in ein anderes EU-Land, um von dessen günstigerem Insolvenzrecht zu profitieren. Das ist nicht per se illegal.
Aber: Die EuInsVO hat eine Drei-Monats-Frist. Der neue COMI muss mindestens drei Monate vor dem Insolvenzantrag bestanden haben. Und Gerichte prüfen, ob die Verlagerung substanziell ist oder nur auf dem Papier.
Wer COMI-Shopping betreibt: plump gemacht ist es Anfechtungsrisiko. Clever gemacht ist es eine legitime Verfahrensplanung. Der Unterschied liegt, ehrlich gesagt, oft nur in der Qualität der Vorbereitung.
Rechtsgrundlage: Art. 3 EuInsVO.
