Wer Überschuldung feststellen will, braucht eine ehrliche Bilanz. Keine Buchhalterrechnung. Eine Krisenrechnung. Das ist, soweit man das so formulieren kann, ein Unterschied ums Ganze.
Der Unterschied zwischen Buchwert und Zeitwert
Die normale Handelsbilanz arbeitet mit Buchwerten. Anschaffungskosten, Abschreibungen, historische Werte. Das ist für die Jahresabschlussprüfung richtig.
Für die Überschuldungsprüfung nach § 19 InsO braucht es Zeitwerte – was ist das Vermögen heute, zu aktuellen Marktpreisen, wirklich wert?
Das macht einen riesigen Unterschied. Eine Maschine, die in der Bilanz mit 200.000 Euro steht, ist vielleicht auf dem Gebrauchtmarkt nur 80.000 Euro wert. Oder ein Patent ist in der Bilanz null – aber tatsächlich 500.000 Euro wert.
Der zweistufige Test
Schritt 1: Vermögensstatus.
Aktiva zu Zeitwerten gegen Passiva zu Nennwerten. Wenn Passiva > Aktiva: bilanzielle Überschuldung.
Schritt 2: Fortführungsprognose.
Kann das Unternehmen in den nächsten 12 Monaten weiterlaufen? Auf Basis konkreter Planungszahlen, nicht Bauchgefühl.
Nur wenn beides zusammentrifft – bilanzielle Überschuldung und fehlende Fortführungsperspektive – liegt also Insolvenzgrund Nummer 2 vor.
Warum das selbst wichtig ist
Wer selbst eine klare Analyse hat, kann entscheiden. Wer auf die nächste Bilanz wartet, entscheidet zu spät. Der Vermögensstatus ist das Instrument für jetzt.
Rechtsgrundlage: § 19 InsO.
